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die Satzung des Spassclans Drucken E-Mail

§ 1 Name und Sitz

Der Clan trägt den Namen Spassclan im deutschsprachigen Raum, bzw. Fun-Clan auf einer evtl. später entstehende internationale Abteilung.
Der Spassclan hat für deutschsprachige Mitglieder seinen Sitz im Internet unter: http://www.spassclan.de
Für die eventuelle internationale Abteilung des Spassclans gilt die Internetadresse:    http://www.fun-clan.com

Die Postanschrift lautet:   
Spassclan
Werner Hampel   
Prof.-Dehm-Str.14   
84048 Mainburg/Sandelzhausen

§ 2 Zweck

(1) Der Spassclan ist ein Zusammenschluss von Multiplayer Computerspielern im Internet mit dem gemeinsamen Ziel möglichst viel Spaß im Internet zu haben.

(2) Der Spassclan widmet sich folgenden Aktivitäten:

1. Multiplayer Spiele gemeinsam zu testen und zu spielen

2. Ein oder mehrere Teams für die Teilnahme an einer oder mehreren Ligen für Multiplayer Spiele zu stellen.

3. Im Clan Gemeinschaft, Fairness, Teamplay und Spaß zu erfahren, bzw. zu erlernen.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Mittel verwirklicht:

1. die oben genannten Internetseiten

2. das Forum unter http://www.spassclan.de/spassforum

3. die Gameserver des Spassclans

4. die Voiceserver des Spassclans

5. die mindestens einmal jährlich stattfindenden LAN-Party

6. Der Spassclan verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.

§ 3 Mittelverwendung

(1) Der Spassclan ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Spassclans dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Das Mindestalter beim Spassclan beträgt 18 Jahre.

(2) Ein Mitglied des Spassclans darf nicht Mitglied eines anderen Clans sein, der sich mit denselben Spielen befasst wie der Spassclan.

(3) Die Aufnahme zum Spassclan Mitglied erfolgt in 2 Schritten:

a) Trialmember Abstimmung
Unmittelbar nachdem der Bewerber unsere Satzung gelesen und akzeptiert hat wird intern die Trialmember - Umfrage gestartet. Alle Mitglieder des Spassclans können dazu ihre Stimme abgeben. Sollte ein Mitglied verhindert sein und seine/ihre Stimme bis zum Abstimmungsende nicht abgeben, so wird die Stimme als "Ja" gewertet. Wenn ein Mitglied gegen einen Bewerber  stimmt, muss er dies in der Umfrage begründen, andernfalls wird die Stimme ungültig.
Sobald der Bewerber in dieser Umfrage mehr als 51% "Ja" Stimmen erhält, ist er sofort als Trialmember aufgenommen.
Wenn am Abstimmungsende nach 2 Wochen mehr als 15% der Spassclanmitglieder mit "Ja" gestimmt haben, wird der Bewerber als Trial-Mitglied aufgenommen.
Wenn der Bewerber mehr als 15% "Nein" Stimmen erhält, so wird seine Bewerbung abgelehnt.   
Sollte das Probemitglied in der Probezeit negativ auffallen, so wird dieses verwarnt. Bei wiederholtem negativem Verhalten wird das Probemitglied aus dem Clan ausgeschlossen.
Das Trialmember Mitglied bekommt zugang zum Trialmember Bereich im Forum, um die Kontodaten etc. des Spassclans einsehen zu können.
Unmittelbar nach der erfolgreichen Trialmember Aufnahme startet:      

b)Fullmember Abstimmung:   
es gelten die gleichen Regeln wie für die Trialmemberumfrage, die Umfragedauer beträgt jedoch maximal 4 Wochen.
Der Mitgliedsbeitrag für mindestens drei Monate muss in diesem Zeitraum auf das Spassclankonto eingehen.
Nach Bezahlung eines Monatsbeitrages bekommt das Mitglied vorab Adminrechte auf den Servern.
Bei erfolgreicher Umfrage zum Fullmember ist der Bewerber beim Spassclan aufgenommen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Clan.

(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber den Mitgliedern im Mitgliederbereich des Forums.

(3) Er ist nur zum Schluss eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.

(4) Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Claninteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschuss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Clanmitgliedern gilt.

(5) Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist.

(6) Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Friststellung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschuss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied per Privater Nachricht bekannt zu machen.

(7) Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.

(8) Es ist untersagt, den Ruf des Clans nach dem Austritt zu schädigen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.

(2) Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

(4) Der aktuelle Beitrag pro Mitglied beträgt 5 Euro im Monat.

(5) Es kann für ein halbes oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt werden.

(6) Die Beiträge werden auf das Konto des Clans mit dem Hinweis: „Mitgliedsbeitrag von Nickname für Monat ….“ entweder über die Möglichkeiten auf der Spassclan Homepage oder per traditioneller Bank-Überweisung überwiesen. Alternativ kann das Geld auch Bar an den Kassier übergeben werden, z.B. auf einer LAN Party.

(7) Mitglieder die den Clan verlassen wollen oder müssen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gelder.

§ 7 Organe des Clans

Die Organe des Clans sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Clan gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

(2) Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 300.- € verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.

(3) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
1. dem Vorstand
2.dem Kassenwart
3.dem Schriftführer
4.den Squadleadern
5.bis zu zwei Beisitzern

§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Clans zuständig, soweit sie nicht einem anderem Organ durch Satzung zugewiesen sind.
Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

(1) die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung auf der jährlichen LAN-Party, sowie Aufstellung der Tagesordnung,

(2) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,

(3) Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung.

(4) Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern

(5) Der 1. Vorstand hat das Recht, in für den Clan wichtigen Ausnahmesituationen eine Entscheidung zu treffen, auch ohne Absprache mit den Mitgliedern.

§ 10 Wahl des Vorstandes

(1) Die Wahl des Vorstands erfolgt per Abstimmung im Spassforum.

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

(4) Die Mitglieder des Vorstands werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt.

(5) Der Vorstand bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt mit Beendigung der Mitgliedschaft im Clan endet auch das Amt als Vorstand.

§ 11 Vorstandssitzungen

(1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.

(2) Die Vorstandssitzung findet entweder auf einer Spassclan-LAN oder im Teamspeak statt.

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
(4) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender).

§ 12 Mitgliederversammlungen

(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

(2) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands 2. Beschlussfassung über Änderung oder Neufassung der Satzung und über die Vereinsauflösung,

(3) Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern

(4) Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben

(5) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.

(6) Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen.

(7) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.

(8) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

(9) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und Beschlüsse bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegeben gültigen Stimmen an.

(11) Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

§ 13 Protokollierung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und im Mitgliederbereich des Forums bekannt zu machen.

§ 14 Rechnungsprüfer

(1) Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfer überwachen die Kassengeschäfte des Clans.

(2) Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.

§ 15 Mitgliederregeln

(1) Jedes Mitglied ist in seinen Rechten gleichberechtigt, es können jedoch in den unterschiedlichen Abteilungen unterschiedliche Regeln gelten. Dann gilt die Gleichberechtigung innerhalb der Abteilung.

(2) Jedes Mitglied hat das Recht eine Änderung der Satzung zu beantragen

(3) Jedes Mitglied hat das Recht gegen Entscheidungen des Vorstands ein Veto Einzulegen. Nach Vorbringen des Vetos wird eine Umfrage eröffnet und anschließend darüber abgestimmt.

(4) Ausgenommen von dieser Regel sind Entscheidungen die besonderst Wichtigkeit für das Fortbestehen des Clans sind

(5) Jedes Mitglied hat das Recht, neue Mitglieder zu nominieren

(6) Jedes Mitglied hat das Recht, andere Mitglieder für die "Entlassung" zu nominieren. Ein stichhaltiger Grund muss vorgelegt worden sein

(7) Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme

(8) Die Clantags des Spassclans sind vor dem Nicknamen zu tragen. Dabei ist folgende Schreibweise einzuhalten:
 -=[S4R]=-Nickname, sofern das jeweilige Spiel es nicht in dieser Form zulässt, sind Variationen von S4R gestattet
(damit es einheitlich ist vorher mit Clanmembern absprechen).
Zu Werbezwecken kann auch spassclan.de | Nickname verwendet werden.

(9) Jedes Mitglied ist verpflichtet unsere Server und unseren Ruf zu schützen.

(10) Jedes Mitglied hat das Recht im Rahmen der üblichen guten Sitten und der jeweiligen Regeln in allen Foren, bei Umfragen und im Teamspeak seine freie Meinung zu äußern.

(11) Jedes Mitglied hat die Pflicht sich selbstständig im Forum auf dem Laufenden zu halten

(12) Jedes Clan-Mitglied hat sich positiv am Clan-Geschehen einzubringen.

(13) Es gibt verschiedene Pflichten, welche unter den Mitgliedern aufgeteilt werden

(14) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet seine besondere Fähigkeiten in den Clan mit einzubringen

(15) Es darf nur original Software in der aktuellsten Version benutzt werden.

(16) Die FSK Freigabe bei Spielen ist einzuhalten, insbesondere bei Spielen ab 18 Jahren

(17) Es wird nur mit FAIREN Mitteln gespielt, jeder überführte Cheater wird aus dem Clan und von den Servern gebannt. Ein Wiedereintritt ist nicht möglich.

(18) Es ist untersagt, den Ruf des Clans (in welcher Art und Weise auch immer) zu schädigen.

(19) Jedes Mitglied des Clans hat pünktlich zum 1. eines Monats seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es kann auch für mehrere Monate im Voraus bezahlt werden.

(20) Mitglieder die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, werden auf unseren Servern die Adminrechte genommen.

§ 16 Squadregeln

(1) Squadregeln sind nur für Mitglieder gültig, die einem Squad angehören. Es können in den einzelnen Squads spezielle Regelungen getroffen werden, die nur für dieses Squad gilt.

(2) Der Squadleader ist dafür verantwortlich, dass die Wars mit dem eigenen und gegnerischen Team abgemacht werden.

(3) Der Squadleader bedankt sich nach dem War beim gegnerischen Team und veröffentlicht die Screenshots mit den Ergebnissen auf unserer Homepage.

(4) Jedes Mitglied muss sich in den Terminkalender ausnahmslos jedes Training oder Clanwar eintragen ob er spielen kann oder nicht.

(5) Sobald ein Termin zu einem (Trainings-)War vereinbart wird, gilt dieser für alle beteiligte Mitglieder als verbindlich. Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, zu diesem Spiel zu erscheinen, so ist der Squadleader rechtzeitig zu verständigen.

(6) Jedes Squadmitglied muss im Besitz von ICQ sein um kurzfristige Änderungen (Server IP, Passwort etc) wahrzunehmen.

(7) Die Einteilung und Aufstellung der oder des Squads obliegt dem oder den Squadleadern.

§ 17 Regeln bezüglich des Verhaltens auf unseren Gameservern

(1) Wir treten auf unseren Servern stets freundlich auf.

(2) Wir distanzieren uns in jeglicher Form von rechtsradikalen Aussagen, Bildern oder Nicknamen. Verstöße werden ohne Verwarnung mit einem permanenten Bann geahndet.

(3) Wer Mitspieler beschimpft oder beleidigt, sexuelle Namen benutzt oder permanent was zu meckern hat, wird gekickt, bzw. gebannt.

(4) Keine Diskussionen auf dem Server. Wer gekickt oder gebannt wird, kann sich im Forum dazu äußern und bekommt dort vom jeweiligen Administrator eine sachliche Erklärung.

(5) Wenn ein Mitglied einen Gast oder ein anderes Mitglied bannt, so darf der Bann nur von dem Mitglied, welches gebannt hat, wieder aufgehoben werden.

(6) bei einem eventuellen Fehlverhalten des Banners darf nur der Vorstand den Bann eines Gastes oder Mitgliedes aufheben. Der Banner ist dabei zu informieren. Im Zweifelsfall bleibt der Bann erhalten.

(7) Es ist absolut untersagt, Teammitglieder zu töten, nur um sich einen eigenen Vorteil zu verschaffen

(8) Bei 3 TKs (Teamkills) werdet ihr automatisch gekickt. Bei mehreren TKs mit Kick am gleichen Tag folgt automatisch der Bann vom Server

(9) Wer einen TA (Teamatack) oder TK begeht muss sich entschuldigen.


§ 18 Auflösung des Clans

(1) Wird mit der Auflösung des Clans nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu hören.

(2) Bei der Auflösung des Clans fällt das Vermögen an die Gründer Werner Hampel, wohnhaft in Mainburg/Sandelzhausen und Christian Fröschl, wohnhaft in Mainburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

(3) Ist wegen Auflösung des Clans oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.