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§ 1 Name und Sitz
Der Clan trägt
den Namen Spassclan im deutschsprachigen Raum, bzw. Fun-Clan auf einer
evtl. später entstehende internationale Abteilung.
Der Spassclan hat
für deutschsprachige Mitglieder seinen Sitz im Internet unter: http://www.spassclan.de
Für die eventuelle internationale Abteilung des Spassclans gilt die Internetadresse: http://www.fun-clan.com
Die Postanschrift lautet:
Spassclan
Werner Hampel
Prof.-Dehm-Str.14
84048 Mainburg/Sandelzhausen
§ 2 Zweck
(1)
Der Spassclan ist ein Zusammenschluss von Multiplayer Computerspielern
im Internet mit dem gemeinsamen Ziel möglichst viel Spaß im Internet zu
haben.
(2) Der Spassclan widmet sich folgenden Aktivitäten:
1. Multiplayer Spiele gemeinsam zu testen und zu spielen
2. Ein oder mehrere Teams für die Teilnahme an einer oder mehreren Ligen für Multiplayer Spiele zu stellen.
3. Im Clan Gemeinschaft, Fairness, Teamplay und Spaß zu erfahren, bzw. zu erlernen.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Mittel verwirklicht:
1. die oben genannten Internetseiten
2. das Forum unter http://www.spassclan.de/spassforum
3. die Gameserver des Spassclans
4. die Voiceserver des Spassclans
5. die mindestens einmal jährlich stattfindenden LAN-Party
6. Der
Spassclan verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.
§ 3 Mittelverwendung
(1) Der
Spassclan ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Spassclans dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Das Mindestalter beim Spassclan beträgt 18 Jahre.
(2) Ein
Mitglied des Spassclans darf nicht Mitglied eines anderen Clans sein,
der sich mit denselben Spielen befasst wie der Spassclan.
(3) Die Aufnahme zum Spassclan Mitglied erfolgt in 2 Schritten:
a) Trialmember Abstimmung
Unmittelbar
nachdem der Bewerber unsere Satzung gelesen und akzeptiert hat wird
intern die Trialmember - Umfrage gestartet. Alle Mitglieder des
Spassclans können dazu ihre Stimme abgeben. Sollte ein Mitglied
verhindert sein und seine/ihre Stimme bis zum Abstimmungsende nicht
abgeben, so wird die Stimme als "Ja" gewertet. Wenn ein Mitglied gegen
einen Bewerber stimmt, muss er dies in der Umfrage begründen,
andernfalls wird die Stimme ungültig.
Sobald der Bewerber in dieser Umfrage mehr als 51% "Ja" Stimmen erhält, ist er sofort als Trialmember aufgenommen.
Wenn am Abstimmungsende nach 2 Wochen mehr als 15% der
Spassclanmitglieder mit "Ja" gestimmt haben, wird der Bewerber als
Trial-Mitglied aufgenommen.
Wenn der Bewerber mehr als 15% "Nein" Stimmen erhält, so wird seine Bewerbung abgelehnt.
Sollte
das Probemitglied in der Probezeit negativ auffallen, so wird dieses
verwarnt. Bei wiederholtem negativem Verhalten wird das Probemitglied aus
dem Clan ausgeschlossen.
Das Trialmember Mitglied bekommt zugang zum Trialmember Bereich im Forum, um die Kontodaten etc. des Spassclans einsehen zu können.
Unmittelbar nach der erfolgreichen Trialmember Aufnahme startet:
b)Fullmember Abstimmung:
es
gelten die gleichen Regeln wie für die Trialmemberumfrage, die
Umfragedauer beträgt jedoch maximal 4 Wochen.
Der Mitgliedsbeitrag
für mindestens drei Monate muss in diesem Zeitraum auf das Spassclankonto
eingehen.
Nach Bezahlung eines Monatsbeitrages bekommt das Mitglied
vorab Adminrechte auf den Servern.
Bei erfolgreicher Umfrage zum
Fullmember ist der Bewerber beim Spassclan aufgenommen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Clan.
(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber den Mitgliedern im Mitgliederbereich des Forums.
(3) Er ist nur zum Schluss eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.
(4)
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober
Weise gegen die Claninteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat,
wobei als ein Grund zum Ausschuss auch ein unfaires, unsportliches
Verhalten gegenüber anderen Clanmitgliedern gilt.
(5) Das
Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn
es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im
Rückstand ist.
(6) Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied
unter Friststellung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben,
sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschuss ist mit Gründen
zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied per Privater Nachricht
bekannt zu machen.
(7) Gegen den Ausschließungsbeschluss des
Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die
Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat
ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich
eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb
von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber
einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss
als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig
eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den
Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.
(8) Es ist untersagt, den Ruf des Clans nach dem Austritt zu schädigen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
(2) Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
(4) Der aktuelle Beitrag pro Mitglied beträgt 5 Euro im Monat.
(5) Es kann für ein halbes oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt werden.
(6)
Die Beiträge werden auf das Konto des Clans mit dem Hinweis:
„Mitgliedsbeitrag von Nickname für Monat ….“ entweder über die
Möglichkeiten auf der Spassclan Homepage oder per traditioneller Bank-Überweisung überwiesen. Alternativ kann das Geld auch Bar an den
Kassier übergeben werden, z.B. auf einer LAN Party.
(7) Mitglieder die den Clan verlassen wollen oder müssen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gelder.
§ 7 Organe des Clans
Die Organe des Clans sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
(1)
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2.
Vorsitzenden.
Sie vertreten den Clan gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
(2)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 300.- €
verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.
(3) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
1. dem Vorstand
2.dem Kassenwart
3.dem Schriftführer
4.den Squadleadern
5.bis zu zwei Beisitzern
§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes
Der
Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Clans zuständig, soweit sie
nicht einem anderem Organ durch Satzung zugewiesen sind.
Zu seinen
Aufgaben zählen insbesondere:
(1) die Vorbereitung und
Einberufung der Mitgliederversammlung auf der jährlichen LAN-Party,
sowie Aufstellung der Tagesordnung,
(2) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
(3) Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung.
(4) Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern
(5)
Der 1. Vorstand hat das Recht, in für den Clan wichtigen
Ausnahmesituationen eine Entscheidung zu treffen, auch ohne Absprache
mit den Mitgliedern.
§ 10 Wahl des Vorstandes
(1) Die Wahl des Vorstands erfolgt per Abstimmung im Spassforum.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
(3) Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
(4) Die Mitglieder des Vorstands werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt.
(5) Der Vorstand bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt mit Beendigung der Mitgliedschaft im Clan endet auch das Amt als Vorstand.
§ 11 Vorstandssitzungen
(1) Der
Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden
einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
(2) Die Vorstandssitzung findet entweder auf einer Spassclan-LAN oder im Teamspeak statt.
(3) Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit seiner
Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
(4) Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen
Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender).
§ 12 Mitgliederversammlungen
(1)
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied – auch ein
Ehrenmitglied – eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des
Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
(2) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
2. Beschlussfassung über Änderung oder Neufassung der Satzung und über die Vereinsauflösung,
(3) Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern
(4) Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben
(5) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
(6) Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen.
(7)
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens
eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die
Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
(8)
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder
einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung
schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
(9) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(10)
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit
gefasst. Satzungsänderungen und Beschlüsse bedürfen einer
Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf
die abgegeben gültigen Stimmen an.
(11) Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
§ 13 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und im Mitgliederbereich des Forums bekannt zu machen.
§ 14 Rechnungsprüfer
(1) Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfer überwachen die Kassengeschäfte des Clans.
(2)
Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Über das
Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.
§ 15 Mitgliederregeln
(1)
Jedes Mitglied ist in seinen Rechten gleichberechtigt, es können jedoch
in den unterschiedlichen Abteilungen unterschiedliche Regeln gelten.
Dann gilt die Gleichberechtigung innerhalb der Abteilung.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht eine Änderung der Satzung zu beantragen
(3)
Jedes Mitglied hat das Recht gegen Entscheidungen des Vorstands ein
Veto Einzulegen. Nach Vorbringen des Vetos wird eine Umfrage eröffnet
und anschließend darüber abgestimmt.
(4) Ausgenommen von dieser Regel sind Entscheidungen die besonderst Wichtigkeit für das Fortbestehen des Clans sind
(5) Jedes Mitglied hat das Recht, neue Mitglieder zu nominieren
(6)
Jedes Mitglied hat das Recht, andere Mitglieder für die "Entlassung" zu
nominieren. Ein stichhaltiger Grund muss vorgelegt worden sein
(7) Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme
(8) Die Clantags des Spassclans sind vor dem Nicknamen zu tragen. Dabei ist folgende Schreibweise einzuhalten:
-=[S4R]=-Nickname, sofern das jeweilige Spiel es nicht in dieser Form zulässt, sind Variationen von S4R gestattet
(damit es einheitlich ist vorher mit Clanmembern absprechen).
Zu Werbezwecken kann auch spassclan.de | Nickname verwendet werden.
(9) Jedes Mitglied ist verpflichtet unsere Server und unseren Ruf zu schützen.
(10)
Jedes Mitglied hat das Recht im Rahmen der üblichen guten Sitten und
der jeweiligen Regeln in allen Foren, bei Umfragen und im Teamspeak
seine freie Meinung zu äußern.
(11) Jedes Mitglied hat die Pflicht sich selbstständig im Forum auf dem Laufenden zu halten
(12) Jedes Clan-Mitglied hat sich positiv am Clan-Geschehen einzubringen.
(13) Es gibt verschiedene Pflichten, welche unter den Mitgliedern aufgeteilt werden
(14) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet seine besondere Fähigkeiten in den Clan mit einzubringen
(15) Es darf nur original Software in der aktuellsten Version benutzt werden.
(16) Die FSK Freigabe bei Spielen ist einzuhalten, insbesondere bei Spielen ab 18 Jahren
(17)
Es wird nur mit FAIREN Mitteln gespielt, jeder überführte Cheater wird
aus dem Clan und von den Servern gebannt. Ein Wiedereintritt ist nicht
möglich.
(18) Es ist untersagt, den Ruf des Clans (in welcher Art und Weise auch immer) zu schädigen.
(19)
Jedes Mitglied des Clans hat pünktlich zum 1. eines Monats seinen
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es kann auch für mehrere Monate
im Voraus bezahlt werden.
(20) Mitglieder die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, werden auf unseren Servern die Adminrechte genommen.
§ 16 Squadregeln
(1)
Squadregeln sind nur für Mitglieder gültig, die einem Squad angehören.
Es können in den einzelnen Squads spezielle Regelungen getroffen
werden, die nur für dieses Squad gilt.
(2) Der Squadleader ist dafür verantwortlich, dass die Wars mit dem eigenen und gegnerischen Team abgemacht werden.
(3)
Der Squadleader bedankt sich nach dem War beim gegnerischen Team und
veröffentlicht die Screenshots mit den Ergebnissen auf unserer
Homepage.
(4) Jedes Mitglied muss sich in den Terminkalender
ausnahmslos jedes Training oder Clanwar eintragen ob er spielen kann
oder nicht.
(5) Sobald ein Termin zu einem (Trainings-)War
vereinbart wird, gilt dieser für alle beteiligte Mitglieder als
verbindlich. Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, zu diesem
Spiel zu erscheinen, so ist der Squadleader rechtzeitig zu
verständigen.
(6) Jedes Squadmitglied muss im Besitz von ICQ sein um kurzfristige Änderungen (Server IP, Passwort etc) wahrzunehmen.
(7) Die Einteilung und Aufstellung der oder des Squads obliegt dem oder den Squadleadern.
§ 17 Regeln bezüglich des Verhaltens auf unseren Gameservern
(1) Wir treten auf unseren Servern stets freundlich auf.
(2)
Wir distanzieren uns in jeglicher Form von rechtsradikalen Aussagen,
Bildern oder Nicknamen. Verstöße werden ohne Verwarnung mit einem
permanenten Bann geahndet.
(3) Wer Mitspieler beschimpft oder
beleidigt, sexuelle Namen benutzt oder permanent was zu meckern hat,
wird gekickt, bzw. gebannt.
(4) Keine Diskussionen auf dem
Server. Wer gekickt oder gebannt wird, kann sich im Forum dazu äußern
und bekommt dort vom jeweiligen Administrator eine sachliche Erklärung.
(5) Wenn ein Mitglied einen Gast oder ein anderes Mitglied
bannt, so darf der Bann nur von dem Mitglied, welches gebannt hat,
wieder aufgehoben werden.
(6) bei einem eventuellen
Fehlverhalten des Banners darf nur der Vorstand den Bann eines Gastes
oder Mitgliedes aufheben. Der Banner ist dabei zu informieren. Im
Zweifelsfall bleibt der Bann erhalten.
(7) Es ist absolut untersagt, Teammitglieder zu töten, nur um sich einen eigenen Vorteil zu verschaffen
(8)
Bei 3 TKs (Teamkills) werdet ihr automatisch gekickt. Bei mehreren TKs
mit Kick am gleichen Tag folgt automatisch der Bann vom Server
(9) Wer einen TA (Teamatack) oder TK begeht muss sich entschuldigen.
§ 18 Auflösung des Clans
(1)
Wird mit der Auflösung des Clans nur eine Änderung der Rechtsform oder
eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt,
so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen
Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet
wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor
Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu hören.
(2) Bei der
Auflösung des Clans fällt das Vermögen an die Gründer Werner Hampel,
wohnhaft in Mainburg/Sandelzhausen und Christian Fröschl, wohnhaft in
Mainburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden haben.
(3) Ist wegen Auflösung des Clans
oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des
Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt
befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die
Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen
Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit
Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
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